Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Mitglieder des Vorstandes können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein, welche zugleich aktive Mitglieder des Vereins sind.
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. In der Mitgliederversammlung sind alle Vorstandsmitglieder in geheimer Wahl zu wählen. Außer durch den Tod, Ablauf einer Wahlperiode oder Verlust der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit erlischt das Amt eines Vorstandsmitgliedes unmittelbar mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein oder wenn das Mitglied nur noch förderndes Mitglied des Vereins ist. Die Mitgliederversammlung kann ferner jederzeit durch Wahl eines neuen Vorstandes oder eines einzelnen Vorstandsmitglieds den gesamten Vorstand oder ein einzelnes Vorstandsmitglied des Amtes entheben.
Ein Vorstandsmitglied kann seinen Rücktritt schriftlich erklären. Die Rücktrittserklärung ist an ein verbleibendes Vorstandsmitglied, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Mitgliederversammlung zu richten. Die Rücktrittserklärung wird einen Monat nach Eingang wirksam. Das Vorstandsmitglied führt die Geschäfte über die Monatsfrist hinaus weiter, sofern eine wirksame Neuwahl noch nicht stattgefunden hat.
Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Die Geschäfte sind nach Maßgabe der Satzung sowie des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushalts zu führen. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt, so dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 30.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Vorstandsitzungen können mit einwöchiger Frist in Textform (Brief, Fax, E-Mail) von jedem Vorstandsmitglied unter Benennung der vorgesehenen Tagesordnung einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind schriftlich zu protokollieren.
Die Geschäfts- und Kassenführung des Vorstands wird einmal jährlich durch die Kassenprüfer überprüft, welche von der Mitgliederversammlung bestimmt werden und dieser berichten.
Vorstandsmitglieder dürfen auch anderweitige Ämter innerhalb des Vereins wahrnehmen.