Abschnitt 01
Zuständigkeit und Belegung
- Zuständig für den Platzbetrieb ist der Platzwart. Er ist alleiniger Ansprechpartner in allen Fragen der Platznutzung, Stellplatzzuweisung und Belegungsplanung.
- Die Belegung erfolgt ausschließlich nach Zuweisung durch den Platzwart. Eigenmächtiges Aufstellen, Umsetzen oder Tauschen ist nicht gestattet.
- Termine für Auf- und Abslippen sowie Kran- und Trailertermine sind rechtzeitig mit dem Platzwart abzustimmen.
- Die Lagerzeit ist auf die übliche Winterlagerperiode begrenzt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Vorstand zulässig.
- Eine Untervermietung oder Überlassung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet.

