Abschnitt 01
Grundsätze, Zuteilung und Verleihung
- Liegeplätze werden ausschließlich an Mitglieder vergeben, die ihren ersten Wohnsitz auf Helgoland haben und sich hier gewöhnlich aufhalten. Bei Wegfall einer dieser Voraussetzungen ist der Vorstand unverzüglich zu informieren.
- Ein Rechtsanspruch auf einen Liegeplatz besteht nicht, insbesondere nicht, wenn keine Liegeplätze mehr verfügbar sind oder eine Zuweisung wegen Länge, Breite oder Tiefgang nicht möglich ist.
- Die Zuteilung erfolgt durch den Spartenvorstand im Zusammenwirken mit den Hafenmeistern. Diese Personen sind in allen Hafenangelegenheiten weisungsberechtigt.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht. Aus betrieblichen Gründen kann ein anderer Liegeplatz zugewiesen werden.
- Bei Neuanschaffung eines Bootes ist die Bootsgröße im Verhältnis zum bisherigen Liegeplatz mit Vorstand und Hafenmeistern abzustimmen.
- Der Liegeplatz wird vom Verein nur verliehen. Es entsteht weder Eigentum noch ein Sondernutzungsrecht. Eine Übertragung durch Verkauf, Erbgang oder sonstige Rechtsnachfolge ist nicht möglich.
- Bei Verkauf, Verschenkung oder Aufgabe des Bootes fällt der Liegeplatz an den Verein zurück.
- Die Vergabe ist an die Ableistung der jährlichen Arbeitsdienste gebunden. Bei nicht abgeleisteten Arbeitsdiensten kann der Liegeplatz nach vorheriger Mahnung entzogen werden.

