Abschnitt 01
Geltungsbereich
- Diese Hafenordnung gilt für die Vereinshäfen des Wassersportclubs Helgoland (Südhafen und Nordosthafen) und ist von allen Hafennutzern verbindlich zu beachten. Hafennutzer sind alle Mitglieder, Liegeplatzinhaber, Gastlieger, Mitsegler, Gäste, Helfer und sonstigen Besucher der Steganlagen.
- Ergänzend gelten die Liegeplatzordnung für feste Liegeplatzinhaber, die Hallenordnung für die Bootshalle und die Platzordnung für den Winterlagerplatz im Freien.
- Mit dem Betreten der Steganlage und der Inanspruchnahme der Hafeneinrichtungen erkennt jeder Nutzer diese Hafenordnung verbindlich an. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

